UL Dreiachs Ausbildung

Erfüllen Sie sich Ihren ganz persönlichen Traum und erleben Sie die Faszination des Fliegens in einem UL-Dreiachser.

Ab einem Mindestalter von 16 Jahren können Sie bereits die Dreiachser-Pilotenausbildung beginnen, die Lizenz kann Ihnen ab einem Alter von 17 Jahren erteilt werden. Sie brauchen nur noch ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2, ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister, dann kann’s schon losgehen.

Für Flugschüler ohne fliegerische Vorkenntnisse („Fußgänger“) umfasst die praktische Ausbildung mindestens 30 Flugstunden, davon mindestens 5 Stunden Alleinflugzeit. Die vollständige Theorieausbildung von insgesamt 60 Stunden ist in zwei Module gegliedert. Umschüler, die bereits im Besitz einer anderen Fluglizenz sind, durchlaufen eine stark verkürzte Theorie- und Praxisausbildung. Die individuelle Dauer Ihrer Ausbildung richtet sich natürlich nach Ihrem persönlichen Ehrgeiz und fliegerischen Geschick. Erfahrungsgemäß sollten Sie eine Flugsaison dafür einplanen.

Sprechen Sie mit unserem FlyWinx Team. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Ausbildung und begleiten Sie kompetent und professionell Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum eigenen Pilotenschein – und darüber hinaus.

Wir bilden nach den offiziellen Richtlinien des Deutschen Ultraleichtflugverbands e.V. (DULV) aus. Die haben wir hier für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie auch auf der DULV-Website. Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Unsere Ausbildungen

Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)

Theorie:

Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung mit abschließender Prüfung durch den Prüfungsrat in Modul I und Modul II.

Modul I (Allgemeine Fächer) Luftrecht, Flugfunk, Navigation, Meteorologie
Modul II (Spezielle Fächer) Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. menschliches Leistungsvermögen)
Praxis:

Die praktische Ausbildung umfasst mind. 30 Stunden Flugausbildung, davon mind. 5 Stunden Alleinflugzeit.

Unter anderem in der praktischen Ausbildung enthalten:

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • Mind. 3 Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
  • Die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

 

Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber

Theorie:

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in:

Modul I (Allgemeine Fächer) entfällt
Modul II (Spezielle Fächer) Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis:

Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert werden. Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

 

Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für UL-Trike

Theorie:

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in

Modul I (Allgemeine Fächer): entfällt
Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis:

Die praktische Ausbildung umfasst mind. 30 Stunden Flugausbildung, davon mind. 5 Stunden Alleinflugzeit. Maximal 5 Stunden auf Trike werden angerechnet.

Unter anderem in der praktischen Ausbildung enthalten:

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • Mind. 3 Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
  • Die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

 

Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm / Motorschirm-Trike

Theorie:

Für Inhaber einer Lizenz für Motorschirm oder Motorschirm-Trike bezieht sich die Theorieausbildung und -prüfung auf die Fächer Navigation, Luftrecht (nur Prüfung) und Technik und Verhalten in besonderen Fällen. Die Theorieprüfung in diesen Fächern ist vor einem Prüfungsrat abzulegen.

Praxis:

Die praktische Ausbildung umfasst mind. 30 Stunden Flugausbildung, davon mind. 5 Stunden Alleinflugzeit.

Unter anderem in der praktischen Ausbildung enthalten:

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • Mind. 3 Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischanlandung auf einem anderen Fluplatz
  • die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen. 

 

Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -N oder Lizenz nach JAR-FCL (PPL-C mit TMG-Eintrag gelten als PPL-B)

Theorie:

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in:

Modul I (Allgemeine Fächer) entfällt
Modul II (Spezielle Fächer) Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis:

Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert werden. Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.

Die praktische Prüfung wird durch den Ausbildungsleiter abgenommen.

 

Zusätzliche Informationen

Eintrag der Passagierberechtigung für Dreiachser

Zur Mitnahme von Passagieren in doppelsitzigen Dreiachsern ist eine Berechtigung notwendig.

Voraussetzungen für den Erwerb dieser Passagierberechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers.

Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge oder Sprünge mit Passagieren erfüllt. Der zweite der beiden 200-km-Flüge in Begleitung des Fluglehrers kann hierbei als Prüfungsflug gewertet werden.

Es gilt nach LuftPersV § 122 zu beachten: Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Luftschiffführer oder Luftsportgeräteführer dürfen ein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nur führen, wenn innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftfahrzeug derselben Klasse, desselben oder ähnlichen Musters, der Art des Luftsportgerätes ausgeführt wurden.

Hinweis: Bei Bewerbern mit gültiger Lizenz für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer oder Führer anderer motorbetriebene Luftfahrzeuge mit eingetragener Passagierberechtigung wird die Passagierberechtigung für Dreiachser bei Erteilung der Dreiachslizenz ohne weiteren Nachweis mit eingetragen.

 

Für die Lizenzerteilung einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  1. Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2. Eine aktuelle Liste zugelassener Fliegerärzte finden Sie auf www.dulv.de.
  2. Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Führerscheinkopie reicht, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
  3. Kopie des Personalausweises oder Passes
  4. Kopien von evtl. vorhandenen Lizenzen und Sprechfunkzeugnissen
Sollten Sie bereits im Besitz einer Lizenz nach JAR-FCL oder eines PPL A / C / H sein, entfallen die Nummern 2, 3, 4 und 5.

 
Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten die Anforderungen und Richtlinien im Ausbildungshandbuch des DULV e.V. Weitere Infos unter www.dulv.de
 

Wer nicht vom Fliegen träumt, dem wachsen keine Flügel

-Robert Lerch